Wichtiger Hinweis zur Erstattung der Elternbeiträge
In einem Rundschreiben des TMBJS wurden nun die Eckpunkte bzw. Voraussetzungen für eine Rückerstattung der Elternbeiträge während der Schließzeit der Kindergärten konkretisiert.
Auf der Grundlage des neu eingefügten § 30b in das Thüringer Kindergartengesetz gelten folgende Regelungen, die eine Aussetzung der Elternbeitragspflicht begründen:
Geltungszeitraum der gesetzlichen Regelung 01.01.2021 bis 31.12.2021
(Schließzeiträume vor dem 1. Januar 2021 werden nicht erfasst)
Erforderlich sind landesweite Schließzeiträume (Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung des Landes) oder regional geltende Schließanordnungen (Allgemeinverfügung des Landkreises) von mehr als 15 Kalendertagen/Monat
Nicht erfasst von der Regelung sind Schließzeiten einzelner Einrichtungen aufgrund einer Quarantäneanordnung des örtlichen Gesundheitsamtes
Die Notbetreuung während der Schließzeit darf an nicht mehr als 5 Tagen in Anspruch genommen worden sein
Das heißt: Eltern, die ihr Kind während einer landesweiten bzw. regionalen Einrichtungsschließung an sechs oder mehr Tagen zur Notbetreuung in den Kindergarten gegeben haben, müssen weiterhin den vollen Elternbeitrag zahlen.
Info zur Elternbeitragserstattung für Mai 2021
Durch die Schließzeit der Kindergärten
Phase ROT 25.04.2021 bis 20.05.2021
also mehr als 15 Kalendertage im Monat Mai wird es für die Eltern, deren Kinder
maximal 5 Tage/Monat in der Phase ROT in der Notbetreuung waren
wieder eine Rückerstattung des Betreuungsentgeltes Mai geben.
Für den Monat April ist die Voraussetzung einer Rückerstattung nicht gegeben.
In unseren AWO Kindergärten werden wir die Rückerstattung in der ersten Junihälfte vornehmen bzw. mit der Juniabrechnung verrechnen. Grundlage dafür ist der § 30b des ThürKigaG.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei Ihrer Kindergartenleiterin oder direkt bei den Kollegen der Abrechnung (Tel. 563 107 oder 563 108).
Besondere Bitte an Eltern, deren Beiträge durch das Jugendamt übernommen werden:
Behalten Sie die Bewilligungszeiträume im Auge und stellen Sie entsprechend Ihre Folgeanträge wie gehabt. Die Entlastung der Eltern von den Betreuungsentgelten entbindet Sie nicht davon, gegenüber dem Jugendamt die entsprechenden Folgeanträge und Unterlagen einzureichen.
Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilungen und die Homepage des Thüringer Bildungsministeriums, um sich zeitnah zu informieren!